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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der S-A-F-Travel

Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der S-A-F-Travel als Reiseveranstalter.


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1 .   A B S C H L U S S   D E S   R E I S V E R T R A G E S   /   B U C H U N G 

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde S-A-F-Travel den Abschluss eines Reisevertrages an. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung Mitaufgeführten Teilnehmer. Für Kinderermäßigungen gilt immer das Alter des Kindes bei Antritt der Reise. Der Vertrag kommt zustande, wenn S-A-F-Travel die Buchung und den Preis dem Reisenden gegenüber schriftlich bestätigt, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Bestätigung durch S-A-F-Travel bereits ausdrücklich mündlich oder fernmündlich erfolgt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der S-A-F-Travel vor, welches durch den Reisenden auch durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise angenommen werden kann.


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2 .   L E I S T U N G E N 

Der Umfang aller Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der S-A-F-Travel zuzüglich der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung unter Berücksichtigung der Ausschreibung im jeweils gültigen Katalog (Internetangebot), es sei denn, dass bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die S-A-F-Travel.


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3 .   L E I S T U N G S -   U N D   P R E I S Ä N D E R U N G E N 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von S-A-F-Travel als Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. S-A-F-Travel ist verpflichtet, den Reisenden über diese Veränderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


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4 .   R Ü C K T R I T T   U N D   K Ü N D I G U N G   D U R C H   S - A - F 

S-A-F kann bis zu 14 Tage vor Reiseantritt zurücktreten:
a) bei Nichterreichen einer im Angebot und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. S-A-F verpflichtet sich dem Reisenden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten, sobald erkennbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. In diesem Fall erhält der Reisende geleistete Anzahlungen unverzüglich zurückerstattet.
b) Die Stornierung erfolgt aufgrund höherer Gewalt, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat und trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können. Hierzu zählen wohl Naturkatastrophen, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, staatliche Anordnungen, Streiks usw.)


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5 .   R Ü C K T R I T T   ( S T O R N I E R U N G )   D U R C H   D E N   K U N D E N 

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei S-A-F-Travel welche vom Reisenden abgegeben werden kann. Dem Reisenden wird empfohlen –zur Vermeidung von Missverständnissen - den Rücktritt in schriftlicher Form unter Angabe der Reise-/Rechnungsnummer zu erklären, auch dann, wenn die Buchung und die Rücktrittserklärung telefonisch erfolgt ist.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann der S-A-F-Travel eine angemessene pauschalierte Entschädigung als Ersatz für die getroffene Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Diese betragen pro angemeldeten Reiseteilnehmer
bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10%
27 – 22 Tage vor Reisebeginn: 25%
21 – 15 Tage vor Reisebeginn: 40%
14 – 8 Tage vor Reisebeginn: 60%
7 - 1 Tag vor Reisebeginn: 85%
am Abreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 90%


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6 .   E R S A T Z P E R S O N E N 

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. In diesen Fällen haftet die dritte Person neben dem Reisenden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten.


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7 .   N I C H T   I N   A N S P R U C H   G E N O M M E N E   L E I S T U N G E N 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird S-A-F-Travel – als Reiseveranstalter – bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen sich bemühen.


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8 .   G E W Ä H R L E I S T U N G E N   -   S C H A D E N E R S A T Z 

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht hat.
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.


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9 .   Z A H L U N G E N 

Die Zahlung des Reisepreises erfolgt unmittelbar an S-A-F-Travel unter Angaben der Rechnungs- und Buchungsnummer. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Reisepreis fällig und zu zahlen.


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1 0 .   S C H L U S S B E S T I M M U N G E N 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Gerichtsstand für Klagen gegen S-A-F-Travel ist Korfu/Griechenland.


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